Layout 1Zu den Kirchenvorstandswahlen in Kurhessen-Waldeck am 29. September sind rund 800.000 Mitglieder der evangelischen Kirche vom 14. Lebensjahr an aufgerufen. Sie können zwischen 16.000 Frauen und Männern entscheiden, die für das Amt in über 800 Wahlbezirken kandidieren. Die Kirchenvorstandswahl 2013 steht unter dem Motto „Dein Kreuz zählt“. Eine Besonderheit in diesem Jahr ist, dass Stimmen neben der regulären Urnen- und Briefwahl erstmals auch online abgegeben werden können. Dazu befinden sich auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die im August verschickt wurden, Zugangscodes zur Online-Wahl. Zwischen dem 27. August und dem 22. September ist dann auch die Stimmabgabe im Internet möglich. Die Wahlberechtigten im Alter zwischen 14 und 109 Jahren können per Computer oder auch mittels Smartphone ihre Stimme abgeben. Hinter der bedienungsfreundlichen Oberfläche verbirgt sich ein komplexes Sicherheitssystem, das Manipulationen unmöglich machen soll.

Mit ihrer Stimmabgabe bestimmen Sie nicht nur die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes ihrer Gemeinde, sondern setzen auch ein Signal für eine starke Kirche von unten! Deshalb gehen Sie bitte wählen!

Informationen zur Wahl
Die Kirchenvorstandswahlen finden am Sonntag, dem 29. September 2013, statt. Wahlbüros in unserer Gemeinde sind im Evangelischen Kirchenzentrum Bornhagen, Bornhagen 1, und im Leiseltreff, Dürerstraße 12. Sie sind geöffnet von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Wählen können Sie nur in dem Wahlbüro, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung eingetragen ist.
Für gehbehinderte Menschen bieten wir an diesem Tag einen Fahrdienst an. Rufen Sie dazu bitte bis Freitag 13.00 Uhr im Gemeindebüro unter der Telefonnummer 4 91 54 17 an.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Onlinewahl oder zur Briefwahl. Näheres dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Onlinewahl ist nur zwischen dem 27. August und 22. September möglich!
Briefwahlunterlagen können im Gemeindebüro, Unter den Eichen 6, abgeholt bzw. mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich angefordert werden. Auch am Wahlsonntag können Briefwahlunterlagen noch bis 12.00 Uhr in den Wahlbüros abgeholt werden.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, benötigt eine Vollmacht.